Axel Mellin
Unabh. Finanz- & Versicherungsmakler
Bauherrenfachberater HvH
Baufinanzierungen seit 1998
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„Die gesetzliche Rente wird nicht reichen.“ – Diese Botschaft ist bei vielen Menschen bereits angekommen, denn sie bessern ihre Altersvorsorge bereits privat und/oder betrieblich auf. Beispielsweise über eine Basis- oder Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, um im Rentenalter den Lebensstandard halten und sich noch Wünsche und Träume erfüllen zu können. Der Staat fördert diese Bemühungen, über Zuschüsse und Steuerersparnisse.
Um diese Förderungen auch voll auszuschöpfen, sollte noch bis Jahresende geprüft werden, ob die bislang eingezahlten Beiträge schon die Freigrenzen ausreizen. Andernfalls gehen Zuschüsse verloren und dem Staat wird Geld geschenkt, das die eigene Versorgung verbessern könnte.
Bei der Steuererklärung können Beiträge zur BasisRente und ggf. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden – 2023 bis zu 26.528 Euro bei Alleinstehenden und 53.056 Euro bei Verheirateten. 100 Prozent dieser Beiträge sind von der Einkommensteuer befreit. Doch nur, wer den abzugsfähigen Betrag voll ausschöpft, sichert sich auch volle Steuervorteile.
Je nach Familienstand und Einkommen variiert die Höhe der staatlichen Förderung. Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren besonders von den staatlichen Zulagen – höhere Einkommen von der Steuerersparnis. Die Vorsorgebeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bei einer Direktversicherung können in 2023 zusammen mit dem laufenden Beitrag insgesamt bis zu 7.008 Euro steuerfrei eingezahlt werden, 3.504 Euro sind davon auch von Sozialabgaben befreit. Durch Zuzahlungen können jedes Jahr die Höchstbeiträge zur Direktversicherung ausgenutzt werden.
Lassen Sie uns prüfen, welche Zuzahlungen für Sie bis Jahresende möglich sind!
Am 10. Oktober hat jeder Hund seinen Ehrentag – denn der Welthundetag lässt die treuen Vierbeiner besonders hochleben. Ein Tag, den Besitzer mitunter ganz besonders gestalten: Das Lieblings-Leckerli fällt etwas größer aus, das Spielen in Wald und Park etwas ausgedehnter und auch die Schmuseeinheit wird nochmal verlängert. Ebenso sinnvoll ist es – nicht nur am Welthundetag – die gesundheitliche Versorgung und Absicherung des Tieres zu prüfen.
Zum Schutzpaket gehört natürlich die Tierhalterhaftpflicht, die in vielen Bundesländern bereits gesetzliche Pflicht ist. Die Einhaltung sollte unbedingt gewährleistet werden, da Besitzer bei Schäden an Dritten – ausgelöst durch den Hund – mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Da sich die Tarifangebote immer verändern, ist es sinnvoll hin und wieder prüfen zu lassen, ob der eigene Tarif noch dem aktuellen Marktstandard entspricht oder für den gleichen Beitrag bereits bessere Leistungen möglich sind. Hier geht es vor allem um Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Höhe der Selbstbeteiligung oder Leistungen im Ausland. Neuere Tarife bieten zudem oft eine Best-Leistungsgarantie, wodurch Besitzer Leistungen bekommen, die zwar nicht im eigenen Tarif enthalten sind, ein anderer deutscher Versicherer aber anbietet.
In neun Bundesländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für gefährliche Hunde, in sechs Ländern für alle Hunderassen.
*Versicherungspflicht nach Gefährlichkeit (Kampfhunde, große Hunde)
Quelle: DIEVERSICHERER (Stand Januar 2020)
Ob jung oder alt, ob Krankheit oder Unfall – jeder Hund braucht früher oder später ärztliche Hilfe. Ist sogar eine Operation notwendig, fallen schnell hohe Kosten an. Damit die Entscheidung nicht zu Lasten des Tieres getroffen werden muss, kann eine spezielle Tier-Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Vor dem Abschluss sollten sich Besitzer zum passenden Preis-Leistungs-Schutz beraten lassen.
Eine spezielle OP-Versicherung ist die Alternative zur Tierkrankenversicherung. Der Beitrag fällt hier geringer aus, allerdings leistet die Versicherung nur für Operationen inklusive Vor- und Nachbehandlung. Da jedoch vor allem chirurgische Eingriffe sehr teuer, aber lebenserhaltend sind, sollte diese Absicherung in jedem Fall geprüft werden.
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Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) lässt viele Menschen in dem Glauben, sie seien umfassend geschützt. Doch die GUV leistet nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind und wie eine private Vorsorge auch das Hauptrisiko (der eigene Haushalt) mit abdeckt, beantworten die wichtigsten Fragen zur GUV.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und übernimmt die Kosten infolge von Unfallschäden, die Versicherte im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber versichert. Auch Schul- und Kindergartenkinder, Azubis, Studierende und die meisten ehrenamtlichen Tätigen sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsgeräten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.
Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen.
Passieren Unfälle im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport, greift die GUV nicht. Kinder sind außerhalb der Schule oder des Kindergartens – beispielsweise beim Ausüben ihres Hobbys – nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Für bleibende Schäden als Folge eines Unfalls, erhalten Kinder keine Rentenleistung.
Quelle: www.dieversicherer.de
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Zahlreiche Aspekte gilt es zu beachten: Höhe der Versicherungssummen, Gliedertaxe, Umfang für kosmetische Operationen oder weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit. Am besten lassen sich diese Kriterien in einem persönlichen Gespräch und einem Tarifvergleich erörtern.
Für bessere Leistungen und weil der Gesetzgeber nur eingeschränkt einspringt
Im Spätherbst oder auch über die weihnachtlichen Feiertage und den Jahreswechsel zieht es viele Menschen nochmal in die Ferne. Ob Entspannung in den Tropen, Tauchen im Pazifik oder per Kreuzfahrt rund um die Welt – die eigene Gesundheit fährt immer mit und sollte auch im Ausland umfassend abgesichert sein. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gelten nur in der EU und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen gilt. Ambulante oder sogar stationäre Aufenthalte im ferneren Ausland bleiben dann kostspielige Privatangelegenheiten.
Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nicht mitversichert. Auch für Heilbehandlungen vor Ort oder notwendige Arzneimittel leistet die Auslandskrankenversicherung. Dem geringen Jahresbeitrag für die Absicherung stehen dann hohe Versicherungssummen gegenüber. In den meisten Tarifen ist auch keine Selbstbeteiligung nötig.
Insbesondere Familien können sich rundum absichern. So sind auch volljährige Kinder oft noch ein paar Jahre automatisch mitversichert, auch wenn Eltern und Kinder getrennt voneinander verreisen. Hier ist den Tarifbedingungen zu entnehmen, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind.
Mit einer Auslandskrankenversicherung relaxt in den nächsten Urlaub