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Kundenmagazin 2024/01

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

  Januar 2024

 

 


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Axel Mellin
Unabh. Finanz- & Versicherungsmakler
Bauherrenfachberater HvH
Baufinanzierungen seit 1998

Theodor-Storm-Straße 14
59872 Meschede

Telefon 0291-9086437
Mobil    0171-6901067


Geld & Finanzen: Wichtige Änderungen

Änderungen 2024

Grundfreibetrag steigt erneut

Nachhaltiges Heizen, Mindestlohn, GKV-Beiträge oder Pflegeleistungen – das neue Jahr bringt Änderungen, die auch den Geldbeutel betreffen.

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Gebäudeenergiegesetz

Wer seit 2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem Neubaugebiet stellt, muss eine Heizung installieren, die auf mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien basiert. Außerhalb von Neubaugebieten soll diese Regelung frühestens ab 2026 gelten. 
Für Bestandsimmobilien gilt: Funktioniert die Heizung noch oder lässt sich reparieren, ist kein Austausch vorgeschrieben. Bei einem irreparablen Defekt einer bestehenden Gas- oder Ölheizung gelten mehrjährige Übergangsfristen.

Heizungstausch gefördert

Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, erhält 30 Prozent der Investitionskosten als Grundförderung. Weitere Fördermittel gibt es für diejenigen, die bis Ende 2028 umsteigen (20 Prozent) und für Personen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr (30 Prozent). Maximal ist eine Gesamtförderung von 70 Prozent möglich. 

Minijob: Verdienstgrenze auf 538 Euro erhöht

Durch die Anhebung des Mindestlohns, erhöht sich auch die Entgeltgrenze für Minijobber. Anstatt der 520 Euro gelten seit 2024 nun 538 Euro als maximale Höhe.

Beitragsbemessungsgrenze für Rente

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Rentenversicherung steigt von 7.300 auf 7.550 Euro (alte Bundesländer) und von 7.100 auf 7.450 Euro (neue Bundesländer). Die BBG gibt die Höhe des maximalen Bruttolohnbetrags an, der für die Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird.

Mehr Pflegegeld

Seit 2024 gibt es mehr Pflegegeld. Wer pflegebedürftig ist und zu Hause gepflegt werden kann, bekam bislang zwischen 316 und 901 Euro (je nach Pflegegrad). Diese Leistungen erhöhen sich 2024 um 5 Prozent.

Höherer Zuschuss bei stationärer Pflege

Ein Plus gibt es auch beim Zuschuss zum Eigenanteil für Menschen im Pflegeheim. Je nachdem, wie lange sie bereits in der Einrichtung gepflegt werden, gibt es höhere Entlastungszuschläge seit 2024: Im ersten Jahr (15 Prozent, im zweiten Jahr (30 Prozent), im dritten (50 Prozent) und im vierten Jahr (75 Prozent).

bAV I: Höhere Förderung 

Der maximale steuerliche Förderbetrag, der im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gewährt wird, steigt von 584 auf 604 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 auf 302 Euro monatlich.

bAV II: Höherer Freibetrag für Krankenversicherung bei Betriebsrenten

Leistungen der bAV unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Freibetrag in der Krankenversicherung steigt 2024 von monatlich 169,75 auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 auf 173,25 Euro (Ost). Pflichtversicherte Rentner müssen also nur für diejenigen bAV-Leistungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, die über dieser Grenze liegen. 

Auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung wird auf monatlich 176,75 Euro angehoben. Wird diese Grenze überschritten, ist allerdings die gesamte Leistung beitragspflichtig.

Gesetzliche Krankenversicherung: Höherer Zusatzbeitrag 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 62.100 Euro (+3,8 Prozent) erhöht. Auch dürfen Angestellte nun erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 Euro in die private Krankenversicherung wechseln (vorher 66.600 Euro).

Bürgergeld steigt auf 563 Euro

Das 2023 eingeführte Bürgergeld steigt von 502 auf 563 Euro (Regelbedarf für erwachsene Alleinstehende). Volljährige Partner erhalten statt 451 Euro dann 506 Euro. Und auch für Kinder wird das Bürgergeld angehoben – je nach Alter um 39 Euro (0 bis 5 Jahre), 42 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 51 Euro (14 bis 17 Jahre).

12,41 Euro Mindestlohn

Der Mindestlohn wird von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben.

Ausweitung der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u.a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (u.a. das Bausparen) wird auf 40.000 Euro bzw. bei der Zusammenveranlagung auf 80.000 Euro verdoppelt.


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Guter Vorsatz: Vermögen aufbauen & Kaufkraft sichern

Altersvorsorge

„Mehr Sport“, bestimmte „Laster endlich aufgeben“ oder die „berufliche Neuorientierung“ gehören zu den häufigsten „guten Vorsätzen“ für ein neues Jahr.

Ein Vorsatz, der sich umso stärker auszahlt, umso früher man ihn startet lautet aber: „Die eigene Altersvorsorge auf- und ausbauen“. Dafür bessern sich die Vorzeichen aktuell: Die Inflation schwächt sich weiter ab und stand zuletzt im Oktober 2023 knapp unter 4 Prozent. Gleichzeitig gibt es wieder (mehr) Zinsen auf Guthaben durch die Zinsanhebungen der Notenbanken.

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Altersvorsorge: Der Start ist entscheidend

Für die langfristige Altersvorsorge sind kurzfristige Rahmenbedingungen aber gar nicht so entscheidend. Das ist gut. Denn über die lange Laufzeit werden Phasen höherer Inflation, unterschiedlicher Zinsniveaus oder schwankender Aktienmärkte immer wieder ausgeglichen. Die Zauberformel lautet daher: Starten, statt Warten. Denn wer regelmäßig schon kleinere Beträge beiseitelegt, kann ein großes Vermögen aufbauen, seine Versorgung im Alter deutlich verbessern und sich unabhängiger vom weiter sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente machen.

Sparen braucht Renditechancen

Wichtig ist, dass die Kaufkraft erhalten bleibt. Denn auch die niedrigere Inflation nagt am Wert des Geldes. Daher sollten vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau die Chancen der Kapitalmärkte genutzt werden, um eine Rendite oberhalb der Inflationsrate zu erzielen. Für die private Altersvorsorge empfehlen sich dabei fondsgebundene Lösungen, da sie in die weltweiten Kapitalmärkte investieren. Fondsgebundene Rentenversicherungen können so in der Sparphase die notwendigen Erträge erzielen und in der Rentenphase eine lebenslange Rente auszahlen. 


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Unfall oder Krankheit? Invalidität bei Kindern richtig absichern

Kinderunfallversicherung

Kinder sind neugierig, voller Energie und lieben es, die Welt um sich herum zu erkunden. Die Unbekümmertheit bringt auch gewisse Risiken mit sich. Egal, ob beim Fahrradfahren, auf dem Spielplatz, beim Sport oder im Straßenverkehr - Unfälle können leider immer passieren. Meistens gehen sie glimpflich aus und verursachen keine bleibenden Schäden.

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Schlägt das Schicksal aber doch zu, können zumindest die finanziellen Folgen abgesichert werden. Denn Arztkosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder mögliche Umbaukosten zuhause, um auf die Bedürfnisse eines beeinträchtigten Kindes eingehen zu können, belasten nicht nur die Psyche, sondern vor allem auch das Haushaltsbudget. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt (mit geringen Leistungen) Kinder nur in der Kita, Schule oder Universität bzw. auf dem Weg dorthin oder nach Hause.

Unfall- oder Invaliditätsversicherung?!

Die private Kinderunfallversicherung kann hier mit Soforthilfen, Einmalzahlungen oder durch eine vereinbarte Unfallrente umfassender unterstützen. Sie gilt rund um die Uhr. Wie der Name schon sagt, leistet sie aber nur dann, wenn ein Unfall der Grund für eine Schädigung ist.

Laut Statistischem Bundesamt resultieren jedoch 90 Prozent aller schweren Behinderungen aus einer Krankheit. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert das Kind umfassender ab. Hier zählen Unfälle und Krankheiten als Leistungsauslöser, wenn und solange ein Kind einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Der Grad der Behinderung wird bei den meisten Versicherern bei 50 Prozent angesetzt. Bei einer Unfallversicherung erfolgt eine Leistung bereits bei einer dauerhaften Invalidität von 1 Prozent – aber eben nur nach einem Unfall.

Zusatzbaustein und Familienschutz

In einigen Unfallversicherungen lässt sich ein Zusatzbaustein vereinbaren, der Kinder auch bei krankheitsbedingter Invalidität schützt. So lassen sich die Vorteile einer Unfall- und Invaliditätsversicherung kombinieren. Ebenfalls empfehlenswert ist die Prüfung, ob über eine Familienunfallversicherung die gesamte Familie geschützt werden kann. Das ist oftmals günstiger als für jedes Familienmitglied einen Einzelvertrag abzuschließen.


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Krankenschutz für Samtpfoten

Katzenkrankenversicherung

Katzen sind nach wie vor das beliebteste Haustier in Deutschland. Aktuell sorgen fast 16 Millionen Katzen und Kater für ein zufriedenes Schnurren in heimischen Wohnzimmern. Doch so sehr sich Besitzer auch um das Wohl der Samtpfoten kümmern – Katzen sind anfällig für eine ganze Reihe von Krankheiten. Ein Besuch beim Tierarzt steht daher mehrfach im Jahr im Kalender. Und dieser fällt nicht nur seit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte teurer aus – bei schweren Krankheiten sind oft Operationen notwendig, die das Budget der Besitzer beanspruchen.

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Die 10 häufigsten Katzenkrankheiten

  1. Katzenschnupfen: Klingt harmlos, ist aber bedrohlich. Wird durch Bakterien und Viren übertragen und kann zum Tod führen. Meist sind junge Tiere betroffen.
  2. Katzenseuche: Virenerkrankung, die ebenfalls tödlich enden kann. Vorsorgeimpfungen und deren regelmäßige Auffrischung (alle 3 Jahre) schützen das Tier.
  3. Ektoparasiten: Fell, Ohren oder Haut werden von Parasiten (z.B. Zecken, Flöhe, Milben) befallen, die auch vom Menschen übertragen werden können.
  4. Endoparasiten: Wurmbefall des Dünndarms, der durch Beutetiere (z.B. Maus) oder den Kot übertragen werden kann.
  5. Chronische Niereninsuffizienz: Nicht heilbar und betrifft vor allem ältere Tiere. Die Nierenfunktion nimmt stetig ab und führt in den meisten Fällen auch zum späteren Tod des Tieres.
  6. Katzenleukämie: Schwere Viruserkrankung, bei der die Blutzellbildung gestört ist. Zusätzlich bilden sich meistens Tumore, die verteilt im Körper auftreten können.
  7. Feline infektiöse Peritontitis (FiP): Durch Coronaviren ausgelöst und sehr ansteckend. Führt zu (meist tödlicher) Bauchfellentzündung.
  8. Toxoplasmose: Parasiten gelangen über Darmwand in Blut oder Lymphe und verteilen sich im Körper. Auch auf Menschen übertragbar.
  9. Katzendiabetes: Häufigste Stoffwechselerkrankung bei Katzen. In seltenen Fällen heilbar, aber behandelbar (z.B. Insulinpräparate)
  10. Schilddrüsenüberfunktion: Kann unbehandelt zu schweren Schäden (z.B. Nieren, Herz) führen.

Kosten absichern

Natürlich werden sich Besitzer immer für sinnvolle Behandlungsmaßnahmen entscheiden wollen und diese auch finanzieren. Schließlich will man alles tun, damit es dem Tier schnell wieder besser geht. Um für lebensrettende Eingriffe oder notwendige Medikamente die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten, können spezielle Krankenversicherungen für Katzen sinnvoll sein. Sie erlauben zumeist eine freie Wahl eines Tierarztes, bezuschussen Impfungen, erstatten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen oder übernehmen Ausgaben für Medikamente.

Dieser Versicherungsschutz bewahrt Besitzer vor hohen Ausgaben (etwa bei einer Operation) und ermöglicht beste Behandlungs- und Therapieoptionen. 

Leistungen einer Krankenversicherung für Katzen

  • Vorsorgeleistungen (z.B. Wurmkur, Impfungen)
  • Bildgebende Diagnostik (z.B. MRT, Röntgen)
  • Arzneimittel
  • Unterbringungskosten in Tierklinik
  • Verkehrsunfallschutz
  • Operationskostenschutz inkl. Nachbehandlung
  • Verhaltens- und Physiotherapie
  • Auslandsschutz
  • Erstattung bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Alternative Behandlungen (z.B Akupunktur, Lasertherapie, Homöopathie)

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