Finanzberatung Mellin - Ihr Versicherungsmakler in Meschede

Sie haben Fragen? 0291-9086437 

Kundenmagazin 2024/02

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Februar 2024

 

 


Kontaktfoto

Axel Mellin
Unabh. Finanz- & Versicherungsmakler
Bauherrenfachberater HvH
Baufinanzierungen seit 1998

Theodor-Storm-Straße 14
59872 Meschede

Telefon 0291-9086437
Mobil    0171-6901067


Vor Cybercrime geschützt?

Cybercrime

Die Bestellung bei Amazon, die Überweisung per Banking-App oder die spontane Pizza am Abend – alles digital und meist direkt über das Smartphone. Doch die Vorteile mit wenigen Klicks zum Ziel zu kommen, bergen auch Risiken durch Cyberkriminelle. Die Mehrheit der Verbraucher wurde bereits Opfer von Cyberkriminalität. Viele Attacken bleiben zudem unbemerkt, da sie im Hintergrund der smarten Geräte ablaufen (z.B. Datenmissbrauch, Spyware).

weiterlesen...

Betroffene bekommen davon nichts mit und wähnen sich in Sicherheit. Neben großen Unternehmen sind auch immer mehr Privatpersonen Ziel von kriminellen Angriffen aus dem Netz. 

Digitales Mobbing

Die Gefahren sind dabei vielfältig. Phishing (Online-Banking-Betrug), Farming (manipulierte Webseiten mit Betrugsabsicht), Skimming („Abschöpfen“, Ausspähen von Kredit- und Bankkarten mittels manipulierter Lesegeräte), Fake-Shops, Identitätsdiebstahl, Datenklau mit anschließender Erpressung … – die Liste der Gefahren erneuert sich permanent.

Vor allem Mobbing verlagert sich immer mehr ins Internet. Falschbehauptungen und diskreditierende Kommentare über Personen, vor allem Jugendliche, können Betroffenen oft schweren seelischen Schaden zuführen.

Meist sind sie machtlos gegen die Anonymität des Internets oder auch aufgrund hoher Kosten, die eine rechtliche Klärung mit sich brächte. So kommen die Täter in der digitalen Welt oft ungeschoren davon. Opfer von Cyberattacken müssen hingegen mit Schäden an Seele, Psyche und Geldbeutel leben.

Vorsichtmaßnahmen und ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten, Social-Media-Profilen und Bestellungen im Internet reduzieren viele Risiken. Richtet ein Hacker dann doch mal Schaden an, kann eine Cyberversicherung den finanziellen Schaden ersetzen.

Cyberschutz ist vielseitig

Neben den „klassischen“ Leistungen der Cyberversicherungen, wie Schutz beim Onlineshopping und Zuschüsse bei der Wiederherstellung von Daten, bieten viele Versicherer auch direkte Hilfeleistungen wie „Assistance-Leistungen“ an. Dies kann bei Mobbing oder Rufschädigung auch eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen beinhalten.

Auch bestehende Verträge zur Rechtsschutz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung können einzelne Bausteine zur Cyberkriminalität mit abdecken. Daher sollten bestehende Verträge unbedingt geprüft werden, inwiefern diese bereits für Cyberrisiken leisten.

Leistungen einer Cyberversicherung:

- Löschung und Sperrung persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
- Datenrettung nach Hackerangriff oder Virenbefall
- Ersatz für Verluste bei Internet-Ein/Verkäufen
- Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch
- Wiederbeschaffung von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
- Psychologische telefonische Unterstützung bei Cybermobbing
- Hilfe bei Hard- und Software-Problemen per Telefon oder Remote-Sitzung (IT-Assistance)
- Telefonische anwaltliche Unterstützung bei Datenmissbrauch, Cybermobbing, Urheberrechts-verstößen, Abofallen, Provider-Streitigkeiten


„My home is my castle“?!

Das sollte auch bei Angriffen aus dem Netz gelten! 

Jetzt Kontakt aufnehmen


Neue Kennzeichen für Moped, E-Roller & Co.

Mopedkennzeichen

Ab 1. März verlieren die aktuell schwarzen Kennzeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die neuen, blauen Kennzeichen. Diese decken die zwingend notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann außerdem eine Teilkasko hinzubuchen. Diese kostet unwesentlich mehr und erweitert den Schutz der kleinen Flitzer.

weiterlesen...

Folie statt Blechschild

Immer mehr Versicherer bieten seit ein paar Jahren das Kennzeichen auch als Klebefolie an. Statt des bekannten Metallschilds wird dann nur die Folie jedes Jahr auf der dauerhaft verbleibenden Kunststoffplatte am Fahrzeug erneuert. Das erleichtert nicht nur den Versand der jährlichen Folie, sondern reduziert auch die Kosten und Umweltbelastung bei der Herstellung.

Notwendige Daten für den Schilderwechsel

Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers gebraucht. Damit kann das neue Kennzeichen leicht beantragt werden.

Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?

  • Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, wenn sie schon vor 3/1992 versichert waren
  • E-Roller (bis 45 km/h)
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
  • Microcar (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle
  • E-Scooter & Segway benötigen eine Versicherungsplakette

Ab März wird nur noch blau gefahren

 Zumindest als Farbe der neuen Mopedkennzeichen

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!

Private Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret von 4.987,50 auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro (vorher 59.850 Euro) Bruttojahreseinkommen.

Daraus ergibt sich ab 2024 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von:

  • 1.019,48 Euro für Versicherte mit Kindern
  • 1.050,53 Euro für Versicherte ohne Kinder

weiterlesen...

PKV-Wechsel prüfen

Durch die steigende Kostenbelastung in der GKV stellt die private Krankenversicherung (PKV) für immer mehr Menschen eine sinnvolle Alternative dar, die es zu prüfen gilt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Angestellte müssen dafür mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze) brutto verdienen. Dann fallen sie aus der Pflichtversicherung der GKV und können sich in der PKV bessere Leistungen sichern.

Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe ein Recht sich privat zu versichern. Während Beamte, durch die Beihilfe ihrer Dienstherren, fast immer privat versichert sind, lassen gerade Gutverdiener die Option noch oft verstreichen. Die Folge der freiwilligen gesetzlichen Absicherung: Jährlich steigende Kosten durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei tendenziell sinkenden Leistungen im gesetzlichen Gesundheitssystem.

PKV-Zusatz als Option

Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für GKV-Versicherte, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit nicht in die PKV wechseln dürfen, bleibt dann oft nur die Basisversorgung. Aber auch sie können ihre Versorgung verbessern – über private Zusatzversicherungen, etwa für die Zahnversorgung, stationäre Aufenthalte oder im ambulanten Bereich.

Wer darf in die PKV?

  • Studierende zu Beginn des Studiums. Nach dem Ende der Hochschulausbildung und je nachdem, welcher beruflicher Weg anschließend eingeschlagen wird, kann die private Krankenversicherung fortgeführt oder es muss in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) gewechselt werden.
  • Beamte haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob freiwillig gesetzlich (GKV) oder privat versichert (PKV). Durch die Beihilfe liefert die PKV in der Regel das bessere Preis-Leistungs-Paket.
  • Selbstständige, Freiberufler haben ebenfalls die Wahl zwischen (freiwillig) GKV und PKV. Allerdings berechnet sich der Monatsbeitrag bei freiwillig gesetzlich Versicherten prozentual aus dem gesamten Einkommen (bis zum BBG-Höchstbeitrag). Der PKV-Beitrag ist dagegen unabhängig vom Einkommen, Kinder und nicht-mitverdienende Ehepartner müssen dann aber separat PKV-versichert werden.
  • Angestellte die monatlich mindestens 5.775 Euro brutto verdienen (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024)

Keine Abstriche bei der Gesundheit

Lassen Sie uns prüfen, wo eine PKV die bessere Versorgung bietet.

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wohneigentum: 5 wichtige Fragen zum Eigenkapital

Baufinanzierung

Trotz zuletzt gestiegener Bauzinsen lebt der Traum von den eigenen vier Wänden nach wie vor bei vielen Menschen. Der wichtigste Baustein ist und bleibt dabei das Eigenkapital, das mit in eine Baufinanzierung eingebracht wird. Was zukünftige Häuslebauer darüber wissen sollten:

Weiterlesen...

Was zählt als Eigenkapital?

Zum Eigenkapital zählen generell alle Vermögenswerte, die sofort für den Hauskauf eingesetzt werden können. Auch Vermögenswerte, die erst später zur Verfügung stehen oder liquide werden, können mit eingebracht werden:

  • Barvermögen
  • Ersparnisse auf Konten
  • Aktien und Wertpapiere
  • Bezahlte Baugrundstücke
  • Guthaben in Bausparverträgen
  • Lebensversicherungen
  • Fördermittel (z.B. KfW)

Wie viel Eigenkapital ist nötig?

Je mehr Eigenkapital mit eingebracht werden kann, desto geringer ist die notwendige Kreditsumme und desto günstiger sind die Konditionen, also der Kreditzins. Folglich ist der gesamte Kredit auch schneller zurückbezahlt und man ist schuldenfrei. Als grober Richtwert gelten 20 Prozent des Kaufpreises als ideal bzw. das, was die Bank verlangt. Diese Summe dient auch dazu, die Kaufnebenkosten durch Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und Notar abdecken zu können. Kostet die Immobilie beispielsweise 300.000 Euro, sollten also mindestens 60.000 Euro an Eigenkapital zur Verfügung stehen.

Trotz der positiven Auswirkungen von möglichst viel Eigenkapital auf die Kreditkonditionen, sollte immer auch ein finanzieller Puffer bleiben, der für Unvorhersehbares zur Verfügung steht.

Wie werden Eigenleistungen bewertet?

Eigenleistungen sind ein beliebtes Mittel, um Kosten am Bau zu sparen. Vor allem Handwerkerleistungen trauen sich viele Häuslebauer selbst zu und ersparen sich so die Ausgaben beispielsweise für Abriss, Fliesenleger, Maler oder andere Gewerke. Bei dieser Rechnung sollte jedoch beachtet werden, dass die selbst durchgeführten Arbeiten genauso fachkundig sind, wie die eines professionellen Handwerkers. Andernfalls mindert es den Wert der Immobilie oder spätere Mängel verursachen zusätzliche Kosten. Auch der Zeitfaktor, der eingebracht werden muss, sowie Ausgaben für Material und Werkzeug sollten bei Eigenleistungen realistisch einkalkuliert werden.

Ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich?

Ob eine sogenannte Vollfinanzierung möglich ist, entscheidet letztlich das kreditgebende Institut. Ein hohes, regelmäßiges Einkommen, ein hoher Immobilienwert und über mehrere Jahre stabile Einkommensverhältnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Vollfinanzierung. Zu Bedenken ist, dass ein Baukredit ohne Eigenkapital in der Regel teurer wird und länger läuft.  

Wie kann Eigenkapital sinnvoll aufgebaut werden?

  1. Bausparen mit Wohn-Riester
    Bei Wohn-Riester wird die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für den Kauf von Wohneigentum eingesetzt. Während der gesamten Laufzeit fließen dabei Sparbeträge und die staatlichen Zulagen in einen Bausparvertrag.
  2. Schenkung und vorgezogene Erbschaft
    Bereits zu Lebzeiten kann ein Erbe (z.B. durch die Eltern) vorzeitig an die Kinder weitergegeben werden. Bei solchen Schenkungen gelten hohe Freibeträge. Zwischen Eltern und Kindern können aktuell 400.000 Euro alle zehn oder eben 40.000 Euro jedes Jahr steuerfrei weitergegeben werden.
  3. Ausgaben prüfen
    Um Liquidität für die Ansparung von Eigenkapital freizumachen, können z.B. laufende Kredite auf eine mögliche Umschuldung (zu dann besseren Konditionen) geprüft werden. Auch Abos (Zeitschriften, Streamingdienste), ungenutzte Mitgliedschaften, Energieausgaben und viele weitere Ausgaben des täglichen Lebens bergen in der Regel hohes Potenzial, um das frei verfügbare Einkommen zu erhöhen.
  4. Private Altersvorsorge anpassen
    Wer später miet- und schuldenfrei wohnen kann, verringert seinen Einkommensdruck im Alter. Daher ist eine Immobilie auch eine Altersvorsorge. Es sollte deshalb überprüft werden, ob bestehende Verträge (z.B. eine private Rentenversicherung) für den Wunsch nach Wohneigentum umfunktioniert werden können.

Viele Wege führen ins Eigenheim und zur passenden Finanzierung. Wie die Konditionen möglichst günstig ausfallen und das vorhandene Eigenkapital clever eingesetzt werden kann, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.


Wohnlust statt Zinsfrust?!

Füllen Sie Ihren Traum vom Eigenheim mit Leben!

Jetzt Kontakt aufnehmen


Weitere interessante Themen

Schüler Berufsabsicherung Junior+

Schüler Berufsabsicherung Junior+

NEU und einzigartig: Die Junior BU+ leistet schon ab Verlust einer von 10 kostenlos mitversicherten Grundfähigkeiten
Was machen Sie mit dem Geld, das Sie behalten wollen?

Was machen Sie mit dem Geld, das Sie behalten wollen?

Machen Sie aus AltersvorSORGE jetzt AltersvorFREUDE!
Der Familie das Zuhause sichern

Der Familie das Zuhause sichern

Finanzielle Verpflichtungen mit einer Risikolebensversicherung absichern.
Das Jetzt versichern

Das Jetzt versichern

Absicherung von Lebensrisiken

Sie haben Fragen?

Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon:
Ihre Mitteilung *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Kundenmagazin per E-Mail

Erhalten Sie mein Kundenmagazin einmal im Monat per E-Mail und bleiben Sie so rund um Ihre persönliche Absicherung und Vorsorge immer auf dem Laufenden.


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Finanz- & Planungsbüro Mellin hat 4,90 von 5 Sternen 54 Bewertungen auf ProvenExpert.com